NEUE REGELN IN DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

NEUE REGELN IN DER ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

Seit dem 1. April 2017 gelten in Deutschland neue Regeln für die Arbeitnehmerüberlassung und die Firmen die sich hiermit beschäftigen. Auf Facebook hat die Bundesregierung sich zu diesem Thema eigens eine Grafik erstellt um dieses Thema erneut transparent darzustellen.

Genau das möchten auch wir hiermit tun, weil genau in diesem Thema viel Verwirrung herrscht. Grundsätzlich geht es um folgende Punkte:

[ms_icon icon=”fa-check” size=”14″ color=”#00f904″ icon_box=”no” class=”” id=””] Leiharbeiter erhalten nach neun Monaten den selben Lohn wie die Stammbelegschaft
[ms_icon icon=”fa-check” size=”14″ color=”#00f904″ icon_box=”no” class=”” id=””] Die Leiharbeit ist für den selben Mitarbeiter auf 18 Monate maximal begrenzt. Danach muss der Betrieb den Mitarbeiter einstellen.
[ms_icon icon=”fa-check” size=”14″ color=”#00f904″ icon_box=”no” class=”” id=””] Leiharbeiter  dürfen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden

Nicht nur weil es gesetzliche Vorschriften sind, sondern gerade weil wir Mitarbeiter orientiert arbeiten, setzen wir dieses  schon lange vor der Einführung dieser Gesetzesänderung um.