EINMAL GERECHNET

Einmal ein Hotelzimmer mit 30m² reinigen für 5,90 EUR bitte!

Hiermit werden wir von der HD Services GmbH immer wieder konfrontiert und diese Angebote kursieren tatsächlich in der Welt der Hotelzimmer Reinigung.

Aber wie kann ein Anbieter ein solches Angebot erstellen? Ganz klar – Kann er gar nicht!

Stundenlöhne von weniger als 18,- EUR oder ähnliches sind nicht nur nicht durchführbar für ein seriöses Unternehmen, sondern sind schlicht weg ein Indiz für Lohndumping zu Lasten der Arbeitnehmer. Hier werden die Arbeitnehmer nicht korrekt entlohnt oder die Sozialkassen werden schlicht und ergreifend massiv betrogen.

WARUM IST DAS SO – KURZES RECHENBEISPIEL

Seit dem 1.1.2020 gilt in der Gebäudereinigung ein tariflicher Mindestlohn von 10,80 EUR/Stunde. Dieser darf nicht unterschritten werden. Gleichzeitig gilt eine Ausweisungspflicht für Zuschläge wie Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit.

10,80 EUR/Stunde zzgl. der gesetzlichen Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungen ergibt anteilig für ein Unternehmen in der Gebäudereinigung einen Lohn von 14,26 EUR/Stunde.  Weitere Kosten wie Unterhaltungskosten, Vorhaltungskosten für das Personal, Reinigungsmittel, Material oder sonstiges wurde noch nicht berücksichtigt.

MINDESTENS 70% OHNE GEWINN

Ein Angebot mit einem Aufschlag von 70% ist nicht nur als Unternehmen oder Unternehmer fahrlässig, sondern ist abermals ein Indiz für nicht korrekte Lohnzahlungen und/oder abgeführte Lohnnebenkosten. Denn bei einem Aufschlag von 70% erbringt das Reinigungsunternehmen eine Leistung ohne Gewinn. Noch absurder wird es, wenn dies vor Steuer ist. Dies bedeutet, dass das Unternehmen ein Minus mit der Erstellung eines solchen Angebotes erwirtschaften würde.

10,80 EUR + 70% = 18,36 EUR/Stunde. Dies ist die magische Zahl die vor Steuer erzielt werden muss, damit man überhaupt einen Cent in die Unterhaltungs- und Vorhaltungskosten, Reinigungsmittel, Verwaltungskosten, Material und viele weitere Dinge einbringen kann.

100%-120% NORMAL

Ein Unternehmen muss faktisch einen Aufschlag auf den tariflichen Mindestlohn von mindestens 100% hinzurechnen. 100%-120% ist ein normaler Satz, der in der Beispiel -Rechnung dazu führt, dass das Unternehmen 3,78% Gewinn erwirtschaften kann. Ein recht geringer Anteil.

KOMMUNEN HEBEN VERGABE LOHN AN

Allgemein heben gerade die Kommunen den Vergabe Lohn für die Gebäudereinigung auf teilweise 15,00 EUR/Stunde an.

Was hat das für Auswirkungen?

Es ist ein gutes Zeichen, dass die Gebäudereinigungs Branche auch in der Lage ist, Mitarbeiter besser zu entlohnen. Genau das ist das richtige Zeichen in unseren Augen. Daher nimmt die HD Services GmbH auch nicht weiter an Ausschreibungen teil, bei denen ganz klar ein gezieltes Lohndumping gewünscht ist.

Sie möchten ein Angebot für eine Hotel-/Gastronomie Reinigung, Unterhalts-, Feinreinigung oder ähnliches?

Sie möchten sicher stellen, dass alles mit rechten Dingen zu geht?

Dann freuen wir uns jetzt bereits über Ihre Anfrage hier auf unserer Kontaktseite oder rufen Sie uns unverbindlich an unter 02204 9590974 und vereinbaren einen Termin in Ihrem Betrieb.

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