HD SERVICES AüG

Beschäftigung und Bereitstellung von Mitarbeitern ohne Arbeitnehmerüberlassung

Der Sommer scheint sich dem Ende entgegen zu neigen. Jetzt geht es nahtlos in die stürmische Gastronomie zeit über. Die stürmische Zeit wahrsten Sinne des Wortes. Jetzt werden in der Gastronomie die Aufträge vergeben, gebucht und abgeleistet.

Nicht selten werden hier sehr viele Mitarbeiter durch einen Dienstleister hinzubestellt. Einen Dienstleister wie HD Services, Personalleasing für die Luxus Hotellerie und Gastronomie. Die Lastspitzen die sich auf wenige Monate im Jahr konzentrieren müssen in jedem gastronomischen Betrieb abgedeckt werden.

Oftmals werden in der Gastronomie so auch alte Seilschaften wieder neu aufleben gelassen. Frei nach dem Motto „Ach ich kenne da noch einen Kellner oder einen Koch von meinen früheren Arbeitsstellen“.

Allerdings bleibt es oft nicht bei „wir benötigen noch einen Koch oder eine Küchenhilfe“. Die Regel und Realität sieht ganz anders aus. Der Bekannte bringt dann noch den ein oder anderen ehemaligen Kollegen mit. Er verleiht dann einen Mitarbeiter so zu sagen an den Entleiher.

Genau hier fangen die Probleme für viele Betriebe an, die sich rechtlich nicht darüber im Klaren sind, dass Sie genau hiermit eine Straftat im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes begehen.

Hierunter fällt auch ein Verleih von Personal von einem Gastronomischen Betrieb zu einem anderen, auch wenn es der vermeintlich selbe Besitzer ist aber es sich rechtlich gesehen um verschiedene Firmierungen (verschiedene GmbHs z.B.) handelt.

Es ist Personen oder Gesellschaften ohne aktuelle Arbeitnehmerüberlassung untersagt einem Entleiher als Verleiher gegenüber zu treten!

Oft sind sich hierüber Betriebe in der Gastronomie oder Hotellerie gar nicht bewusst, dass sie voll haftend sind in dem Fall das eine Sozialversicherungskontrolle durch den Zoll durchgeführt wird und dort Mitarbeiter aktiv ein Gewerbeausführen, für das sie keine Zulassung und Lizensierung haben.

Aktuell sind Fälle bekannt in denen von 30.000 EUR pro Fall die Rede ist. Bedeutet für einen Leih-/Mietkoch ohne Arbeitnehmerüberlassung pro Tag ist hier ein Fall anzusehen. Im schlechtesten Fall sind vier oder mehr Leih-/Mietköche im Einsatz was pro Tag und pro eingesetztem Leiharbeitnehmer einer solchen Summe entspricht.

Warum ist das so und worum geht es denn überhaupt?

Es geht darum, dass ein nicht lizensiertes Unternehmen oder ein Freelancer hier im Auftrag des Entleihers (dem gastronomischen Betrieb) einen Sozialabgabe Betrug durchführt und diesen auch bewusst unterstützt.

Da diese Tatsache vielen Entleihern überhaupt nicht bewusst ist, dass Sie eine Straftat begehen und wir immer mehr damit konfrontiert werden haben wir dieses zur Klärung einmal als Information für Ihr Unternehmen hier so zusammengefasst.

Weitere Informationen zu dem Thema Arbeitnehmerüberlassung erhalten Sie natürlich auch von Ihrem zuständigen Arbeitsamt oder dem Landesarbeitsamt Düsseldorf.

HD Services ist lizensierter durch das Landesarbeitsamt Düsseldorf. Daher sehen Sie dieses Zeichen auf all unseren Auftragsbestätigungen. Der QR Code unserer aktuellen Arbeitnehmerüberlassung ist sofort für Sie einsehbar und transparent verfügbar.

Fragen Sie bei der Auftragserteilung nach einem Nachweis der Arbeitnehmerüberlassung. Das sollte noch vor der Frage nach dem Preis für die Dienstleistung Ihre erste Gegenfrage dem anbietenden Dienstleister sein.

Bergisch Gladbach, 18. August 2017,

HD SERVICES